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Lastenrad-Förderung: BAFA-Zuschuss für gewerbliche E-Lastenräder

Für gewerblich genutzte E-Lastenräder gibt es einen BAFA-Zuschuss: 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.500 Euro pro Rad. Wichtig: Den Antrag musst du VOR der Bestellung stellen.

Aktionszeitraum Vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027

Für wen lohnt sich das Angebot?

Worum es geht

Aktuell ist die Bundesförderung der BAFA der relevante Topf für E-Lastenräder — und zwar für die gewerbliche Nutzung. Gefördert werden 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro pro E-Lastenrad, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Genossenschaften und Freiberufler — Privatpersonen sind über die BAFA nicht förderfähig. Ganz wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Bestellung gestellt werden. Eine Rechnung oder Bestellung vor dem Zuwendungsbescheid führt zur Ablehnung.

Wir beraten dich in Hamburg zum passenden Cargobike für deinen gewerblichen Einsatz und ordnen den Ablauf mit dir ein. Den Antrag stellst du selbst direkt bei der BAFA — wir liefern dir die nötigen Infos zum Rad.

Modelle im Angebot

Das findest du bei uns.

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Familien- und Transport-Lastenräder — auch für den gewerblichen Einsatz.

B

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Schnelles, wendiges Long-John-Lastenrad für Stadt und Lieferwege.

Was du wissen solltest

Klare Bedingungen

  • 25 % der förderfähigen Kosten, max. 3.500 € pro E-Lastenrad
  • Nur gewerbliche Nutzung (Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler) — keine Privatpersonen
  • Antrag zwingend VOR der Bestellung bei der BAFA
  • Förderrichtlinie gültig bis 30. Juni 2027

Aktionszeitraum: 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027

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Häufige Fragen

Wir antworten gern

Unternehmen, Genossenschaften und Freiberufler für gewerblich genutzte E-Lastenräder. Privatpersonen sind über die BAFA nicht förderfähig.
25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro pro E-Lastenrad, als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 gültig.
Den Antrag VOR der Bestellung bei der BAFA stellen. Eine Bestellung oder Rechnung vor dem Zuwendungsbescheid führt zur Ablehnung.
Über die BAFA aktuell nicht — die Bundesförderung gilt nur für die gewerbliche Nutzung.

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